Ethikleitlinie der Jugendhilfe Anna-Stiftung e.V.
Ethikleitlinie der Jugendhilfe Anna-Stiftung e.V.
Die Ethikleitlinie wurde von Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und der
Leitung der Jugendhilfe Anna-Stiftung e.V. erarbeitet.
Der Vorstand hat sie als Bestandteil des Leitbildes beschlossen.
1. Die Jugendhilfe Anna-Stiftung e.V. verpflichtet sich dem Wohl
der Kinder und Jugendlichen und der diesem Ziel entsprechenden
bestmöglichen Erziehung.
Das heißt, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen stets Vorrang
vor allen anderen Interessen hat.
2. Die Jugendhilfe Anna-Stiftung e.V. verpflichtet sich
insbesondere zur Wahrung der Grundrechte der Kinder und
Jugendlichen auf:
• Entfaltung der Persönlichkeit und Entwicklung der Sexualität
• Gleichbehandlung
Kein Kind wird auf Grund seines Geschlechtes, seiner Hautfarbe,
seiner Religion oder anderer Merkmale seiner Person benachteiligt.
• Gewaltfreie Erziehung, Schutz vor Gewaltanwendung und sexuellem
Missbrauch
• Bildung
• Glaubens- und Bekenntnisfreiheit
• Eigentum
• Interessenvertretung und freie Meinungsäußerung
• Selbständigkeit und Selbstverantwortung
3. Die Jugendhilfe Anna – Stiftung e.V. gestaltet das Gelände und
die Räume so, dass sie den Grundrechten auf Schutz und Entfaltung
der Kinder und Jugendlichen entsprechen.
4. Die Jugendhilfe Anna-Stiftung e.V. sichert :
• Transparenz der Hierarchie, deren Verantwortungsbereiche und der
Kommunikationswege
• Partizipation der Kinder und Jugendlichen an der Gestaltung des
Heimlebens
5. Der Träger fördert die Professionalität durch Weiterbildung.
6. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleisten ihre
Professionalität durch die Bereitschaft zur Weiterbildung,
Supervision und Selbstreflexion.
7. Die Ethikleitlinie ist Grundlage und Maßstab aller Konzepte und
Standards, die zur Arbeit der Jugendhilfe Anna-Stiftung erarbeitet
und in Kraft gesetzt werden sollen.
8. Die Leitlinie wird im Abstand von 2 Jahren auf ihre Wirksamkeit
hin überprüft und weiterentwickelt, das zweite Mal zum 30.11.2012.
