Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen (FAQ) von Eltern und Jugendämtern sammeln und beantworten wir hier für Sie. Bei weiteren Fragen rufen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns via E-Mail!

Die Jugendhilfe Anna-Stiftung e.V. bietet im Regelangebot in 7 Gruppen bzw. Angeboten insgesamt 61 Kindern/Jugendlichen Platz.


Die Jugendhilfe Anna-Stiftung gGmbH bietet in 6 Außenwohngruppen bzw. Angeboten weiteren 47 Kindern/Jugendlichen Platz.

Die MitarbeiterInnen sind qualifiziert als ErzieherInnen, SozialpädagogInnen (B.A.), SozialarbeiterInnen (B.A.), PädagogInnen, ErzieherInnen/SozialpädagogInnen im Anerkennungsjahr.

Die Zielgruppe ist koedukativ und in der Regel im Altersbereich ab 6 Jahren. Angesprochen sind Familien in Krisensituationen im Rahmen von sowohl kurzfristigen wie auch längerfristigen Aufnahmen.  Zielgruppe sind darüber hinaus:

  • Kinder und Jugendliche mit Teilleistungsstörungen, körperlichen, seelischen, emotionalen und geistigen Beeinträchtigungen
  • Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten, dissozialen sowie Entwicklungsstörungen
  • unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
  • Kinder und Jugendliche, die kurzfristig zur Abklärung der weiteren Perspektive untergebracht werden müssen (keine Inobhutnahme)
  • schulmüde Kinder und Jugendliche
  • Jugendliche und junge Erwachsene in der Verselbstständigung
  • Jugendliche und junge Erwachsenen in Nachbetreuung

Die Alltagsbewältigung und Alltagsgestaltung ist ein wesentliches Leistungsmerkmal, das sich daraus ergibt, dass die Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung bzw. Wohngruppen leben und für eine wichtige Entwicklungsphase hier ihr Zuhause haben. Primärer pädagogischer Schwerpunkt ist die an dem jeweiligen Kind oder Jugendlichen orientierte, geplante und reflektierte Strukturierung und Gestaltung des Alltags „rund um die Uhr“ wie auch die sich daraus ergebende ununterbrochene Arbeit an einer hierfür notwendigen tragfähigen Beziehung zu dem einzelnen Kind oder Jugendlichen. Der gestaltete Alltag wird zum Lern- und Übungsfeld für die Gestaltung des eigenen Lebens und der eigenverantwortlichen Lebensführung.
Für die MitarbeiterInnen ergeben sich folgende Anforderungen:

  • angemessenes und dem Alltag entsprechendes Eingehen/Reagieren auf die individuellen Bedürfnisse/Schwierigkeiten
  • hoher Bedarf an emotionaler Zuwendung (Vermissen der Eltern)
  • Gewährleistung von: Körperhygiene, Freizeitgestaltung, Ferienplanung, Förderung individueller Bedürfnisse und Fähigkeiten sowie von schulischer Betreuung und Begleitung von Therapiefahrten
  • großer hauswirtschaftlicher Aufwand (Wäsche waschen, Zimmer aufräumen, Einkäufe, Kochen)

Die Gestaltung des Alltags beinhaltet eine wachsende Selbständigkeit und somit Lebenstüchtigkeit. Die gezielte Förderung im psychosozialen, emotionalen und kognitiven Bereich sowie der körperlichen Entwicklung sind die Intentionen der pädagogischen Bemühungen. Dieses wird u. a. durch die Förderung individueller Stärken, der intensiven erzieherischen Auseinandersetzung mit den Kindern/Jugendlichen und dem Schaffen von Strukturen, der Förderung sportlicher, musischer, handwerklicher und lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der Einbeziehung und Förderung der sozialen Ressourcen des Umfeldes umgesetzt.


Im Rahmen der Hilfeplangespräche wird der individuelle Förderbedarf festgelegt und regelmäßig überprüft. Der jeweilige Förderbedarf orientiert sich an den Ressourcen sowie den Bedürfnissen der  Kinder- und Jugendlichen.

Die Grundlage von Elternarbeit ist im Achten Buch (SGB VIII) in den §§ 27, 34, 36 und 37 gesetzlich festgelegt: Eltern haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung, insbesondere dann, wenn das Kind bzw. der Jugendliche nicht in seiner Herkunftsfamilie leben kann. Die Erziehungsbedingungen sind in einem angemessenen Zeitraum so zu verbessern, dass die Eltern die Kinder/Jugendlichen wieder selbst erziehen können.


Eltern, Kinder und Jugendliche erleben die Unterbringung als bedrohlichen, ordnungsrechtlichen Eingriff die Trennung wird meist als traumatisches Erlebnis empfunden. Uns als MitarbeiterInnen der Jugendhilfe kommt hier die Aufgabe zu, sich mit den Eltern auseinanderzusetzen, sie an der Erziehung der Kinder im Alltag im möglichen Rahmen zu beteiligen: Dies geschieht individuell und wird bereits im Aufnahmegespräch thematisiert und fest geschrieben. Hier wird mit den Eltern besprochen, wo ihre Ressourcen liegen und wie diese genutzt werden können. Die sorgeberechtigten Eltern müssen in ihrer Verantwortung belassen werden, damit zum einen die Loyalitätskonflikte der Kinder gegenüber ihren Eltern verringert werden. Zum anderen brauchen die Kinder eine realitätsgerechte Einschätzung der Eltern, um eigene Schuldgefühle abbauen zu können. Daneben bietet sich so auch die Möglichkeit der realitätsorientierten Auseinandersetzung mit den idealisierten Bildern der Eltern, die zu ansonsten zu einer unerfüllten Sehnsucht der Kinder führen würden. Während der Adoleszenz müssen die Kinder sich, auch wenn sie von ihren Eltern getrennt leben, von diesen ablösen können.


Für uns als MitarbeiterInnen bedeutet dies konkret, dass wir Elternarbeit als Erweiterung unseres Handlungsfeldes sehen. Wir zeigen Respekt vor der Lebensgeschichte und den bisherigen Lösungsversuchen der Familien und nutzen deren Wissen und Erfahrungen. Hilfreich sind hier regelmäßige Reflexionsgespräche mit den Beteiligten oder auch externe Therapie, in der die alten Rollenzuweisungen und -erwartungen der Familie korrigiert werden können. Daneben bieten wir begleitete Elternkontakte an, in denen die Eltern je nach Bedarf Anleitung und Unterstützung erfahren. Außerdem besteht insbesondere für Eltern mit einem langen Anfahrtsweg die Möglichkeit in gesonderten Räumlichkeiten der Einrichtung zu übernachten. Die MitarbeiterInnen qualifizieren sich z. B. in Methoden der Elternarbeit, der Gesprächsführung, sowie der Genogrammarbeit.


Elternarbeit kann auch Trauerarbeit bedeuten. Insbesondere bei den hier lebenden unbegleiteten Flüchtlingskindern bedeutet dies z. B. ihre erlebten Traumatisierungen zu bewältigen (Kriegserlebnisse, Gewalterlebnisse, Umgang mit Tod) bzw. Kontakt zu darauf spezialisierten Beratungsstellen aufzunehmen.


Es ist Aufgabe der MitarbeiterInnen, die Problematik der Entwurzelung hinsichtlich der fehlenden Identifikation und der fehlenden Orientierung auch auf Grund der kulturellen Unterschiede bei diesen Kindern und Jugendlichen aufzuarbeiten bzw. hierauf auch wiederum spezialisierte Beratungsstellen einzuschalten.

Die vielfältigen Auffälligkeiten und Problemlagen der von uns betreuten Kinder und Jugendlichen erfordern bei Bedarf eine entsprechende Diagnostik und ggf. auch eine Therapie.


Um auf diese individuellen Notwendigkeiten eingehen zu können, arbeiten wir mit niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychologen, -psychiatern und Neurologen sowie Fachambulanzen und Kliniken zusammen.


Die Übernahme der Kosten erfolgt durch die jeweilige Krankenkasse oder die wirtschaftliche Jugendhilfe. Gleiches gilt auch für notwendige Fördermaßnahmen, wie z. B. Sprachtherapie und Ergotherapie. Durch Sponsoring können spezielle Angebote, wie z. B. Reittherapie genutzt werden.

Die alltägliche Begleitung und Förderung in der Schule, Beschäftigung und Ausbildung im Rahmen der erzieherischen Hilfen tragen dazu bei, dass die Kinder/Jugendlichen den schulischen und beruflichen Anforderungen besser gerecht werden können. Eine kontinuierliche Zusammenarbeit im Rahmen eines fachlichen Austauschs mit den Schulen und Ausbildungsbetrieben sowie die Abstimmung und Vernetzung der Erziehungshilfe ist hierfür Voraussetzung.


Die Schulsituation bringt für die Kinder oft eine große Belastung mit sich und umgekehrt sind die hier lebenden Kinder für die Schule häufig auch eine Belastung. Für die hier lebenden MigrantInnen ist der Schulbesuch oftmals die einzige Möglichkeit, Aufenthalt in Deutschland zu gestalten. Die ausländerrechtlichen Bedingungen geben einen engen Rahmen vor, da die Ausbildungs- und Berufswahl entweder gar nicht oder eingeschränkt möglich ist. Hier gilt es, die Jugendlichen ständig zu motivieren an ihrer schulischen Qualifikation mitzuarbeiten, auch wenn dies nicht immer ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten entspricht.


Zusätzlich bieten wir den hier lebenden MigrantInnen in Absprache mit den Jugendämtern Möglichkeit eine Sprachschule zu besuchen, um somit ihre Sprachkompetenz fördern.

Die Mitwirkung im Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII verstehen wir nicht nur als Verfahrensvorschrift, die verpflichtend ist, sondern als einen Austausch im Spannungsfeld Familie – Jugendamt und Einrichtung. Hierbei beteiligen wir die Betroffenen am Hilfeplanungsprozess, sodass sie bereit sind, eigene Ressourcen zu aktivieren und Hilfen anzunehmen. Dabei wird mit den jungen Menschen/Herkunftsfamilie erarbeitet, welche Kompetenzen und Problemlösungsmöglichkeiten sie selber entwickelt haben oder entwickeln können und welche Hilfen sie von der Einrichtung erwarten.


Die jungen Menschen sollen entsprechend ihres Entwicklungsstandes an den Hilfeplangesprächen beteiligt sein. Im Vorfeld ist es Aufgabe der MitarbeiterInnen, mit diesen gemeinsam das Hilfeplangespräch vorzubereiten. Hier ist es uns ein vorrangiges Anliegen den Kindern und Jugendlichen zu vermitteln, dass das Hilfeplanverfahren dazu dient ihre eigenen Interessen zu vertreten. Eine Person ihres Vertrauens (z. B. BezugserzieherIn) soll beim Hilfeplangespräch anwesend sein.


Für jüngere Kinder stellt die Teilnahme am Hilfeplangespräch häufig eine Überforderung dar – sollen sie auf Wunsch der Beteiligten trotzdem teilnehmen, ist gewährleistet, dass bei Überforderung eine Mitarbeiterin jederzeit mit dem Kind oder auch Jugendlichen nicht während des gesamten Gespräches teilnimmt.


Das Hilfeplanverfahren muss weiterhin Anlass sein zu überprüfen, ob das Angebot noch den aktuellen Bedürfnis- und Bedarfslagen entspricht.

Die Leistungen, die sich auf die materielle Versorgung beziehen, sind in unmittelbaren Zusammenhang mit dem pädagogischen Auftrag zu verstehen. Zu den Entwicklungsaufgaben der Kinder/Jugendlichen gehören das Hineinwachsen in selbstverantwortliches Handeln, das sich auf die Verpflegung, die Wäschepflege, die Wohnungsgestaltung und die Raumpflege bezieht. Die Versorgung wird durch die einrichtungseigene Küche (wochentags mittags) gewährleistet.


Die Außenwohngruppen organisieren sich durchgängig durch Selbstversorgung. Zusätzliche Fachkräfte im Bereich der Hauswirtschaft und der technischen Dienste stehen für die folgenden Aufgaben zur Unterstützung des pädagogischen Alltags zur Verfügung:

  • Einkauf und Zubereitung von Mahlzeiten
  • Reinigung der Räumlichkeiten
  • Kleidungspflege, Wäsche
  • Technische Dienste: Hausmeister, Garten, Fahrdienste

Die Kinder und Jugendlichen leben in ihren jeweiligen Gruppen, wobei die Möglichkeit der individuellen Gestaltung besteht. Sie bewohnen zum größten Teil Einzelzimmer. Des Weiteren stehen ihnen Wohn-, Spiel- und Hausaufgabenräume sowie Küche und Sanitärbereiche zur Verfügung. Einzelne Zimmer verfügen über eigene Sanitäreinrichtungen.


Die einzelnen Wohnbereiche üben eine positive und fördernde Wirkung auf das Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen aus. Die Gruppen sind altersgerecht ausgestattet.

Art und Umfang von Zusatzleistungen werden im Hilfeplangespräch mit den Kostenträgern sowie den Beteiligten abgesprochen und sind vom Regelangebot abgegrenzt. Für die betroffenen Kinder/Jugendlichen und/oder den beteiligten Familien stellen sie eine zuzuordnende Maßnahme dar. Diese Zusatzleistungen sind u. a.:

  • Sondermaßnahmen im Schulbereich im Sinne einer Einzelförderung/Hilfe zur Erlangung der Regelschulreife
  • Vermittlung von individuell abgestimmten psychotherapeutischen Maßnahmen
  • Krisenintervention in besonderen Situationen: SPFH in Familien bzw. mit der Möglichkeit der Teilnahme am HPG
  • In anderen Fällen können Kinder/Jugendliche hier aufgenommen werden, bei welchen seitens  des Jugendamtes bereits Einzelfallhelfer eingesetzt sind. Da die Verweildauer der
    Kinder/Jugendlichen im Vorhinein nicht klar ist, bleiben die Einzelfallhelfer in Kontakt mit den hier untergebrachten Kindern und Jugendlichen. Die Abrechnung erfolgt nicht über die Jugendhilfe, sondern direkt vom Jugendamt mit dem jeweiligen Träger des Angebotes.

Eine mit allen Beteiligten vereinbarte Abrechnung erfolgt nach Kostensätzen auf der Basis von Fachleistungsstunden, die mit dem Jugendamt verhandelt werden.

Was Kinder wissen wollen

In den Wohngruppen ist Platz für bis zu 9 Kinder und Jugendliche (je nach Wohngruppe). Die Einzelzimmer können die darin lebenden Kinder bzw. Jugendlichen selbst einrichten. Sie werden von verschiedenen Erziehern betreut, und auch nachts ist immer ein Betreuer in jeder Gruppe. Des Weiteren stehen Wohn- und Gemeinschaftsräume, Küche und Sanitärbereiche zur Verfügung.

Natürlich müssen auch die Kinder aus der Wohngruppe morgens in die Schule, klar. Und danach: Fußball spielen auf dem Fußballfeld, Freunde in anderen Gruppen besuchen, auf dem Spielplatz oder im Innenhof toben, Taschengeld ausgeben, Geburtstag feiern, Schwimmen gehen, Spieleabende machen … Es ist immer was los!

Auch in den Ferien gibt es einiges an Programm: Die Kinder der Wohngruppe fahren jedes Jahr in den Sommerferien mit ihren Betreuern auf Ferienfreizeit meistens ans Meer, wo es warm ist. Aber auch in den übrigen Ferien und an den Wochenenden finden regelmäßig Ausflüge, Wandertouren und Feste statt, sodass es nie langweilig wird.

Manchmal kommt es vor, dass Eltern sich nicht ausreichend um ihre Kinder kümmern können, zum Beispiel weil sie krank sind oder Probleme haben. Andere Kinder wollen von sich aus lieber in der Wohngruppe leben, weil sie zu Hause geschlagen wurden oder in ihrem Land Krieg ist, und sie geflüchtet sind.


Jedes Kind hat andere Gründe, aber alle finden in der Wohngruppe ein sicheres Zuhause.

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Telefon: 0221 9584110
E-Mail: verwaltung@anna-stiftung.com